Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Abschluss
Es gelten ausschließlich meine allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten gegenüber Unternehmern (14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen vom Kunden werden von mir nicht anerkannt. Diese Bedingungen gelten ferner für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarungen erwähnt werden. Meine Angebote sind freibleibend. Der Abschluss erfolgt durch meine schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch Ausführung der Bestellung. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt worden sind. Einmal erteilte Bestellungen sind unwiderruflich und unkündbar. Bei Nichtannahme einer bestellten Lieferung bin ich zur Berechnung von Annulierungskosten berechtigt. Die in meinen Drucksachen enthaltenen Angaben sind nur maßgebend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der technischen Daten und Konstruktionen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.
Preise
Die Preise verstehen sich freibleibend, wenn nicht anders vermerkt, ab Werk einschließlich Standard-Verpackung. Preiserhöhungen wegen zwischenzeitlich eingetretener Preiserhöhungen (Material-, Lohnkosten, öffentliche Abgaben und Steuern) sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen, dann gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Für Bestellungen gilt die am Tag der Bestellung gültige Preisliste. Ist Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme vereinbart, so gelten ebenfalls die am Tag der Bestellung gültigen Sätze. Falls jedoch zwischen Auftragserstellung und Lieferungen eine Erhöhung meiner Material- oder Frachtkosten eintreten, behalte ich mir eine Preisanpassung im gleichen Rahmen vor.
Zahlungsbedingungen
Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Auch nicht wegen Beanstandungen. Dem Besteller stehen keine Ansprüche wegen verspäteter Rechnungserteilung zu. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Erfolgt die Zahlung in Wechsel oder Schecks, so trägt der Besteller die Kosten für Diskontierung und die Einziehung. Die Rechnungen sind innerhalb 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auszugleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet, bei Zahlung in diskontfähigen Akzepten der jeweilige Diskont, der uns berechnet wird.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur Zahlung meiner sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, mein Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für meine Saldoforderung. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht mir gehörenden Waren durch Besteller / Käufer steht mir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu anderen verarbeitenden Waren z.Zt. der Verarbeitung zu. Der Besteller / Käufer darf mein Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist veräußern. Die Forderungen des Bestellers / Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an mich abgetreten und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und, ob sie an einen
oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Die abgetretenen Forderungen dienen zu Sicherung in Höhe des Wertes der jeweiligen veräußerten Vorbehaltsware und meiner Saldoforderungen. Der Besteller / Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu meinem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf mein Verlangen ist er verpflichtet, mir die zur Geltendmachung meiner Rechte, erforderliche Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Ich darf die Abtretung an mich den Abnehmern für den Besteller / Käufer unverzüglich anzeigen. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen meiner Ansprüche und Rechte durch Dritte muss mich der Besteller / Käufer unverzüglich
benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Käufers / Bestellers bin ich zur Rücknahme der gelieferten Ware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe derselben verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch mich, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Lieferzeiten
Alle von mir genannten Lieferzeiten verstehen sich bis zur Auftragsannahme freibleibend – zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten – und rechnen von Datum meiner Auftragsbestätigung bzw. der endgültigen Angaben über die Ausführung ab. Vereinbarte Lieferzeiten, die ohne gegenteilige Abmachung annähernd sind (Tage als Arbeitstage verstanden), gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse, wie in Fällen höherer Gewalt, bei Transportverzögerungen, Betriebsstörungen in den Werken der Unterlieferanten, Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen Verzuges für nicht rechtzeitige Lieferung, werden abgelehnt. Lassen von uns nicht verschuldete Hindernisse eine Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen oder verschlechtern sich
die Vermögensverhältnisse des Bestellers, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Gewährleistung
Gelieferte Waren sind vom Kunden, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Der Besteller hat alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Alle mir nachgewiesenen Schäden und Mängel an dem Liefergegenstand, die auf Materialschäden oder fehlerhafte Herstellung zurückzuführen sind, werden von mir beseitigt. Wahlweise bin ich berechtigt gegen Rückgabe des beanstandeten Liefergegenstandes Ersatz zu liefern oder den Liefergegenstand gegen Rückzahlung der vom Besteller geleisteten Zahlungen, abzüglich Montage und sonstigen Nebenkosten, zurückzunehmen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Besteller berechtigt eine Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche insbesondere auch Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden auch für Drittschäden oder für Schäden, die an anderen Gegenständen entstanden sind, werden soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, unberührt hiervon bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, sie erlischt, wenn
unsere Einbau- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten oder an der Anlage ohne unser Einverständnis Änderungen vorgenommen werden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dunkelfarbig lackierte Tore nicht an der Sonne-Südseite ohne Rücksprache mit mir eingebaut werden dürfen. Sollte ein Tor dennoch ohne Rücksprache eingebaut werden, übernehme ich keine Haftung für Blechverformung, Sektionsdurchbiegung oder Farbausbleichung und daraus entstandene Schäden. Eine Reklamation wird in diesem Fall von mir nicht anerkannt. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach dem Verkaufsdatum.
Urheberrecht
An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern oder Unterlagen behalte ich mir das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne meine Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Anforderung sofort zurückzugeben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist Tostedt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Tostedt. Ich bin auch berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers erkenne ich nicht an.
Bernd Baaske / Inhaber